Einen existierenden Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden lassen. Damit ist der bisherige Gesellschafter ab sofort nicht mehr in der Lage ein Stimmrecht auszuüben und Gewinne zu fordern. Er ist außerdem nicht mehr in der Lage an Beschlüssen einer Gesellschafterversammlung teil zu nehmen.

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Ausscheiden eines Gesellschafters“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert