Namensgebung Ihrer LLC

Natürlich können wir für Sie jederzeit eine „eigene“ LLC in dem von Ihnen gewünschten Bundesstaat gründen.

Weit einfacher und schneller und kostengünstiger geht es jedoch, wenn Sie eine sogenannte „Series-LLC“ gründen, und das Beste daran ist die Gründung ist wirklich konkurrenzlos kostengünstig.

Dabei entsteht zwischen Ihnen und PROTEC CAPITAL LLC ein Vertrag, mit dessen Zeichnung Ihre eigene rechtlich selbständige Gesellschaft entsteht.

Diese muss nicht auch PROTEC-CAPITAL LLC heissen sondern kann tatsächlich jeden gewünschten Namen tragen.

Nehmen wir einmal an Sie wollten Ihre Gesellschaft

ABBA Diskotheken Technologien

nennen, dann würde Ihre Gesellschaft technisch den Namen tragen:

ABBA Diskotheken Technologien Series of PROTEC-CAPITAL LLC

Die Kurzform davon wäre

ABBA Diskotheken Technologien Series

Die Gesetzgebung von Delaware verpflichtet Sie nicht auch gleichzeitig den Namen von PROTEC-CAPITAL LLC im Namen von ABBA zu führen.

Sollte Sie jemand danach fragen, dann sollten Sie klarstellen, dass es sich um eine Series von PROTEC handelt. Sie müssen jedoch nicht freiwillig den Namen PROTEC hinzufügen.

Das würde bedeuten, dass eine Bank ein Konto auf ABBA Diskotheken Technologien Series eröffnen würde, während einige Banken die es vielleicht ganz genau nehmen würden das Konto ABBA Diskotheken Technologien Series of PROTEC-CAPITAL LLC nennen würden.

Sollten Sie Ihre Gesellschaft auch PROTEC nennen, oder zumindest Ihre Kunden auf die „Muttergesellschaft“ PROTEC hinweisen, dann sind Sie sofort in der Lage unsere Bankkonten in England mit zu benutzen.

Hierzu ist eine separate Vereinbarung notwendig,  die Sie HIER abschließen können.

Über die neue Schwester-Gesellschaft „PAYLIGHT Payment LLC“ in Nevada können Sie zusätzlich bei Neugründung einer Series-LLC in Nevada ein europäisches Bankkonto mit EURO-IBAN erhalten.

Nähere Infos dazu finden Sie unter www.paylight.net